Kündigung Arbeitsverhältnis Beratung – Ihre Kanzlei auf Augenhöhe

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnis markiert einen tiefen Einschnitt. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen rechtlichen Fragen rund um Kündigungsschreiben, Kündigungsfrist und Kündigungsschutz. Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung: Wir prüfen Ihr Kündigungsschreiben auf Schriftform, Unterschrift und Begründung. So finden Sie schnell den richtigen Weg im Arbeitsrecht.
Wann ist eine Kündigung rechtswirksam und welche Formvorschriften gelten?
Wir prüfen Ihr Kündigungsschreiben auf die gesetzliche Schriftform, die korrekte Unterschrift, die eingehaltene Kündigungsfrist und eine mögliche Begründung, damit Ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hat. Eine Kündigung bedingt stets der Schriftform. Ein einfaches Muster als Vorlage reicht oft nicht aus, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die formalen Vorgaben des Gesetzes missachten. Die eigenhändige Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben ist zwingend. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist schlichtweg unwirksam. Wir prüfen sorgfältig, ob die ordentliche Kündigung mit der richtigen Kündigungsfrist ausgesprochen wurde. Während der Probezeit gelten oft kürzere Fristen. Später bestimmen Tarifvertrag oder der einzelne Vertrag das Datum des Ausscheidens. Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund prüfen wir, ob eine vorherige Abmahnung notwendig war. Wir verschaffen Ihnen schnell Klarheit über Ihren Kündigungsschutz.
Wie vertreten wir Arbeitgeber bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnis?
Wenn Sie als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen wollen, beraten wir Sie umfassend zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, zur korrekten Kündigungsfrist, zur Begründung des Kündigungsschreibens und zur Beteiligung des Betriebsrats. Wir erstellen kein einfaches Muster. Stattdessen prüfen wir Ihren Einzelfall. Wir klären, ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung den Kündigungsschutz erhöht. Wir prüfen, ob eine Abmahnung vor der Kündigung rechtlich zwingend ist. Wir klären, ob der Betriebsrat angehört werden muss. Wir formulieren das Kündigungsschreiben rechtssicher. Wir achten auf die Schriftform und die eigenhändige Unterschrift. So schützen Sie sich vor teuren Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht. Eine saubere Vorlage spart Zeit und schafft Sicherheit.
Wie helfen wir Arbeitnehmern bei Kündigungsschutz und Fristen?
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, prüfen wir das Kündigungsschreiben, die Kündigungsfrist, den Kündigungsschutz, die Begründung und mögliche Fehler im Vertrag, um Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Der erste Blick gilt der Schriftform. Fehlt die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers, ist die Kündigung nichtig. Wir prüfen, ob die ordentliche Kündigung die richtige Frist wahrt. In der Probezeit gilt oft eine kurze Frist. Wir klären, ob das Kündigungsschutzgesetz greift. Hat Ihr Arbeitgeber Sie vorher abgemahnt? Wir bewerten die Begründung der außerordentlichen Kündigung. Wir beraten Sie ehrlich. Wir sagen Ihnen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat. Oft klären wir Streitigkeiten durch einen Aufhebungsvertrag. Wir verhandeln für Sie eine faire Abfindung.
Was ist bei einer außerordentlichen Kündigung in der Probezeit zu beachten?
Wir beraten Sie zur außerordentlichen Kündigung in der Probezeit, zur verkürzten Kündigungsfrist, zur fehlenden Begründung, zur vorherigen Abmahnung und zu den Besonderheiten des Kündigungsschutzgesetzes, damit Sie die juristischen Konsequenzen richtig einschätzen. Die Probezeit erleichtert die Kündigung. Die Kündigungsfrist verkürzt sich oft auf zwei Wochen. Die ordentliche Kündigung bedarf meist keiner Begründung. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt das nicht zwingend. Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund haben. Eine Abmahnung entfällt, wenn das Vertrauen restlos zerstört ist. Der Arbeitnehmer verliert in der Probezeit oft den Kündigungsschutz des Gesetzes. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten. Dennoch prüfen wir das Kündigungsschreiben. Die Schriftform und die Unterschrift müssen auch hier stimmen. Wir prüfen, ob ein Tarifvertrag abweichende Regeln enthält. Wir klären, ob der Arbeitgeber die Formvorschriften einhält. Wir verschaffen Ihnen Klarheit über Ihre Rechte. So vermeiden Sie voreilige Schlüsse.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung – welche Option ist die bessere Wahl?
Wir vergleichen für Sie den Aufhebungsvertrag und die Kündigung, prüfen die Kündigungsfrist, die Schriftform, die Abfindung, die Sperrzeit beim Arbeitsamt und die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, damit Sie die richtige Entscheidung treffen. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Die Kündigung ist ein einseitiger Akt. Ein Aufhebungsvertrag bedarf ebenfalls der Schriftform. Er bietet Gestaltungsspielraum. Wir verhandeln die Kündigungsfrist und die Abfindung. Wir klären die Folgen für den Arbeitnehmer. Eine eigene Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag riskiert eine Sperrzeit. Wir prüfen, ob ein Aufhebungsvertrag nach einer Arbeitgeberkündigung die Sperrzeit vermeidet. Wir lesen den Vertrag. Wir prüfen, ob ein Muster des Arbeitgebers fair ist. Wir achten auf eine Geheimhaltungsklausel. Wir prüfen Resturlaub und Zeugnis. Wir gleichen die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Wir raten Ihnen klar und deutlich. So sichern Sie Ihre Zukunft.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Eine Kündigung verträgt keinen Aufschub. Fristen laufen. Wir prüfen Ihr Kündigungsschreiben und beraten Sie zu Kündigungsschutz, Kündigungsfrist und Aufhebungsvertrag. Rufen Sie uns an. Schildern Sie uns Ihre Lage. Wir klären Ihre nächsten Schritte.
