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Geschäftsführervertrag erstellen – rechtssichere Verträge von der Kanzlei Schmidt-Fleischer

Geschäftsführervertrag Erstellen – Ulrike Schmidt-Fleischer

Ein Geschäftsführervertrag ist weit mehr als nur ein Arbeitsvertrag für die oberste Etage. Wenn Sie ein Unternehmen führen oder eine Führungsposition übernehmen, regelt dieser Vertrag Gehalt, Haftung, Kündigungsfristen und Wettbewerbsverbote. Wir erstellen Ihren Vertrag so, dass er Ihre Tätigkeit exakt abbildet und rechtliche Fettnäpfchen von vornherein ausschließt. Unsere Kanzlei kennt die typischen Fehlerquellen aus langjähriger Praxis. Wir beraten Geschäftsführer und Unternehmen auf Augenhöhe.

Welche Klauseln gehören in einen rechtssicheren Geschäftsführervertrag?

In einem Geschäftsführervertrag bestimmen wir die wesentlichen Rahmenbedingungen wie Vergütung, Nebentätigkeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und nachvertragliche Wettbewerbsverbote verbindlich. Jede Klausel muss exakt auf die gesellschaftsrechtliche Stellung, die Branche und die konkrete Tätigkeit des Geschäftsführers zugeschnitten sein. Ein fehlerhafter Vertrag birgt erhebliche finanzielle Risiken.

Die rechtlichen Stolpersteine sind erheblich. Ein Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer im herkömmlichen Sinn, sondern Organ der Gesellschaft. Das bedeutet, dass viele Vorschriften des normalen Arbeitsrechts hier nicht greifen. Die Kündigungsschutzgesetze gelten beispielsweise nicht in der üblichen Form. Wir kennen den Unterschied zwischen einem Standard-Arbeitsvertrag und einer Organstellung. Wir sichern Ihre Interessen vertraglich ab.

Geschäftsführervertrag für Unternehmen: Was Arbeitgeber beachten müssen

Wenn Sie als Arbeitgeber einen neuen Geschäftsführer einstellen, brauchen Sie eine Vertragsvorlage, die Ihr Unternehmen schützt und Spielräume offen lässt. Wir definieren die Bezüge, variablen Gehaltsbestandteile, Spesen und Rückzahlungsklauseln eindeutig. Die Themen Abfindung, Kündigungsfrist und Geheimnisschutz klären wir verbindlich. So wissen Sie genau, woran Sie bei einer Beendigung des Vertrags sind. Ein gut formulierter Vertrag verhindert spätere Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Wir bauen Ihre Verträge so auf, dass sie bei einer Kündigung klare Verhältnisse schaffen.


Geschäftsführervertrag für Unternehmen: Was Arbeitgeber beachten müssen – Ulrike Schmidt-Fleischer

Geschäftsführervertrag für Geschäftsführer: Ihre Absicherung als Organ

Wenn Sie eine Geschäftsführerposition annehmen, sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen lassen. Oft enthalten die Verträge des Arbeitgebers weitreichende Nebentätigkeitsverbote, unklare Kündigungsfristen oder unfaire Haftungsklauseln. Wir prüfen Ihren Vertrag auf versteckte Nachteile bei Gehalt, Spesen, Urlaubsanspruch und Probezeit. Wir verhandeln Änderungen, damit Sie angemessen abgesichert sind. Ihre Haftung als Geschäftsführer ist ein zentrales Thema. Wir achten darauf, dass die Klauseln die gesetzlichen Vorgaben nicht überschreiten. So schützen wir Sie vor unangenehmen Überraschungen.

Geschäftsführervertrag für Geschäftsführer: Ihre Absicherung als Organ – Ulrike Schmidt-Fleischer

Muster und Vorlage: Warum ein Standard-Vertrag oft nicht ausreicht

Viele Unternehmen greifen im Internet auf ein kostenloses Muster oder eine Vorlage zurück, was jedoch bei einer Organstellung regelmäßig schiefgeht, da diese Standardverträge die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten, individuellen Gehaltsstrukturen, spezifischen Fristen und Haftungsfragen nicht abbilden. Ein Muster ersetzt keine anwaltliche Beratung. Wir passen jeden Vertrag an die tatsächlichen Gegebenheiten an.

Die Folgen eines unpassenden Vertrags sind gravierend. Wenn die Kündigungsfrist im Vertrag fehlerhaft formuliert ist, kann eine ausgesprochene Kündigung unwirksam sein. Wenn die Regelungen zum Gehalt Lücken aufweisen, drohen Nachzahlungen. Die Kanzlei schließt diese Lücken. Wir prüfen jede Klausel auf ihre Wirksamkeit und ihre Konsequenzen im Ernstfall.

Welche Kündigungsfristen und Abfindungen gelten für Geschäftsführer?

Die Beendigung eines Geschäftsführervertrags unterscheidet sich grundlegend von der eines normalen Arbeitnehmers, da hier die Kündigungsfrist, die Abfindung, die gesetzlichen Fristen für die Kündigung und die Regelungen zum Kündigungsschutz völlig anders funktionieren. Wir klären vertraglich, wer wann kündigen kann und welche Leistungen bei einer Beendigung fällig werden.

Die gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften greifen bei Geschäftsführern in der Regel nicht. Die Kündigungsfrist und die Abfindung definieren sich allein über den Vertrag. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag anstreben, prüfen wir die Konditionen genau. Oft ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags die sauberere Lösung als eine ordentliche Kündigung. Wir gestalten den Aufhebungsvertrag so, dass keine Nachteile für Ihre Altersversorgung entstehen.

Außerdienstliches Wettbewerbsverbot und Geheimnisschutz im Vertrag

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss inhaltlich, zeitlich und räumlich exakt definiert werden, wobei die Karenzentschädigung, die Dauer der Bindung, die Geheimnisklauseln und die Strafregelungen bei Verstößen exakt aufeinander abgestimmt sein müssen. Wir formulieren diese Klauseln rechtssicher.

Ein unzulässiges Wettbewerbsverbot ist nichtig. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer sich trotz Vertragsstrafe an die Vereinbarung halten kann. Der Arbeitgeber zahlt die Karenzentschädigung, ohne rechtlich durchzugreifen. Wir verhindern diese vertragliche Lücke. Wir regeln die Karenzentschädigung fair und rechtsverbindlich.

Ein guter Vertrag schützt beide Seiten.

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Außerdienstliches Wettbewerbsverbot und Geheimnisschutz im Vertrag – Ulrike Schmidt-Fleischer

Wenn Sie einen Geschäftsführervertrag erstellen oder prüfen lassen möchten, begleiten wir Sie von der ersten Klausel bis zur finalen Unterzeichnung. Wir beraten Unternehmen und Geschäftsführer verständlich und pragmatisch.

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