Ulrike Schmidt-Fleischer,
Die Notarin

Als Notarin verstehe ich es als meine Aufgabe, aus einer neutralen und unparteiischen Position heraus zwischen verschiedenen Parteien in komplexen und rechtlich folgenreichen Situationen zu beraten und zu vermitteln. Durch die unabhängige Beratung eines Notars werden unerfahrene oder ungewandte Beteiligte vor rechtlicher Benachteiligung geschützt.

Seit ich im September 2022 zur Notarin im Amtsgerichtsbezirk Bad Homburg bestellt wurde, gestalten sich meine Aufgabengebiete noch vielfältiger als das im Vergleich zu unserer Arbeit in der Anwaltskanzlei der Fall war.

 

Grundsätzlich werden folgende Gebiete in der Notarkanzlei behandelt:

Immobilien

  • z. B. Kaufverträge über Grundstücke oder Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden, Bestellungen von Wohnungsrechten und Nießbrauch

Vererben und Schenken

  • z. B.Schenkungsverträge, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen

Familie

  • z. B. Scheidungsfolgevereinbarungen, Adoptionen, Ehe- oder Partnerschaftsverträge

Unternehmen

  • z. B. Anmeldung im Handels- und Vereinsregister, die Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen

Notfallvorsorge

  • z. B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Die 3 B des Notardaseins:

Beraten

Die Beratung und Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und Mittler zwischen den Interessen der beteiligten Parteien.

Beurkunden

Beurkundungen jeglicher Art, z. B. in den folgenden Fällen:

  • Beurkundung von Grundstücksübertragungen
  • Beurkundung von Testamenten
  • Beurkundung von Aktiengesellschaften

Beglaubigen

Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften

Noch Fragen? Stellen Sie sie mir!