Ulrike Schmidt-Fleischer, Die Notarin
Als Notarin verstehe ich es als meine Aufgabe, aus einer neutralen und unparteiischen Position heraus zwischen verschiedenen Parteien in komplexen und rechtlich folgenreichen Situationen zu beraten und zu vermitteln. Durch die unabhängige Beratung eines Notars werden unerfahrene oder ungewandte Beteiligte vor rechtlicher Benachteiligung geschützt.
Seit ich im September 2022 zur Notarin im Amtsgerichtsbezirk Bad Homburg bestellt wurde, gestalten sich meine Aufgabengebiete noch vielfältiger als das im Vergleich zu unserer Arbeit in der Anwaltskanzlei der Fall war.
Grundsätzlich werden folgende Gebiete in der Notarkanzlei behandelt:
Immobilien
- z. B. Kaufverträge über Grundstücke oder Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden, Bestellungen von Wohnungsrechten und Nießbrauch
Vererben und Schenken
- z. B.Schenkungsverträge, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen
Familie
- z. B. Scheidungsfolgevereinbarungen, Adoptionen, Ehe- oder Partnerschaftsverträge
Unternehmen
- z. B. Anmeldung im Handels- und Vereinsregister, die Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen
Notfallvorsorge
- z. B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Die 3 B des Notardaseins:
Beraten
Die Beratung und Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und Mittler zwischen den Interessen der beteiligten Parteien.
Beurkunden
Beurkundungen jeglicher Art, z. B. in den folgenden Fällen:
- Beurkundung von Grundstücksübertragungen
- Beurkundung von Testamenten
- Beurkundung von Aktiengesellschaften
Beglaubigen
Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften