Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Erstberatung?
Eine Erstberatung kostet bei einem zeitlichen Aufwand unter 30 Minuten 100,00 € zzgl.
Mehrwertsteuer (= 119,00 €) und bei einem zeitlichen Aufwand über 30 Minuten 180,00 €
zzgl. Mehrwertsteuer (= 214,20 €). Dabei nehmen wir eine umfangreiche Ersteinschätzung
Ihres Falles vor und beraten Sie zu weitergehenden Schritten. Die vorgenannten Preise
können in Einzelfällen insbesondere bei Unternehmen abweichen.
Was soll ich zur Erstberatung mitbringen?
Zur Erstberatung per Online, via Video-Call, oder aber live, sollten Sie entweder vorab
übermitteln, oder zur Besprechung mitbringen: Alle Unterlagen, die für den Fall relevant
sind, z.B. im Arbeitsrecht den Arbeitsvertrag, ggf. die Kündigung und Ihre letzten
Lohnabrechnungen, ggf. kommen hier auch E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten, die für den
Fall relevant sind, in Betracht.
Wann muss ich einen Anwalt beauftragen?
Wenn Sie vor den Landes- oder Oberlandesgerichten klagen möchten bzw. Berufung
einlegen wollen, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen. Vor
den Amtsgerichten ist dies nicht der Fall, da hier keine Anwaltspflicht(zwang) besteht.
Allerdings ist es immer ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, da dieser mit den Formalien
vertraut ist und die Abläufe kennt.
Arbeitet die Kanzlei Ulrike Schmidt-Fleischer nur ortsgebunden bzw. nur in Bad Homburg und Umkreis?
Nein, die Kanzlei arbeitet deutschlandweit. Sie bedient sich hin und wieder einer
Terminvertretung, aber ansonsten werden Termine deutschlandweit selbst durch die Kanzlei
wahrgenommen. Dies ist aufgrund der Digitalisierung der Kanzlei möglich. Wir können
Besprechungen per Video-Konferenz durchführen, so dass persönliche Besprechungen in der
Kanzlei nicht zwingend erforderlich sind.
Ich habe bereits einen Rechtsanwalt, der mit der Sache befasst ist. Kann ich trotzdem zu Ihrer Kanzlei wechseln?
Sie können selbstverständlich das Mandat in der vorherigen Kanzlei jederzeit niederlegen
und unsere Kanzlei mit der Weiterführung der Angelegenheit beauftragen. Jedoch kann es
passieren, dass Ihnen hierdurch doppelte Kosten entstehen. Ist die vorherige Kanzlei z.B.
bereits außergerichtlich für Sie tätig geworden und Sie wechseln den Anwalt mitten in der
Korrespondenz, so fällt die außergerichtliche Gebühr erneut an. Auch eine eventuell
vorhandene Rechtsschutzversicherung zahlt keinen zweiten Anwalt. In Ausnahmefällen
müssen Sie Ihren bisherigen Anwalt nicht bezahlen, jedoch wäre dies gesondert zu prüfen.