Wirtschafts- & IT-Recht
Die Anforderungen an Unternehmen und Entscheidungsträger im modernen Geschäftsverkehr sind immens. Dabei gibt es immer auch Umstände, die sich nicht genau vorhersehen lassen. Da ist es gut, wenn Sie auf einen erfahrenen Partner vertrauen können, der Ihnen auch mit Risikoanalysen und Konzepten für präventive Handlungsmaßnahmen zur Seite steht.
Ganz gleich, welchen Herausforderungen Sie und Ihr Unternehmen sich gegenübersehen: Wir entwickeln individuell auf sie zugeschnittene, pragmatische und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Im IT-Umfeld, egal ob Administrator, Softwareentwicklung oder Webdesign, helfen wir Ihnen bei individuellen Anforderungen im IT- und dem dazugehörigen Datenschutzrecht. Einen Vertrag zu erstellen, ohne dabei das IT- bzw. Datenschutzrecht zu beachten, ist heutzutage kaum noch möglich, so dass Sie sich auch hier mit uns rechtlich sicher fühlen können.
Zudem sind wir uns bewusst, dass besonders bei schlagzeilenträchtigen Vorhaben wie Unternehmenskäufen, gerichtlichen Streitigkeiten oder Vertretungen vor Behörden eine professionelle und transparente Kommunikation nach innen und außen wesentlicher Erfolgsbestandteil ist. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich kompetent und routiniert.
Outsourcing – kein Thema, bei dem man zuerst an den Anwalt denkt.
Sie bekommen viele Verträge von Geschäftspartnern rein oder aber auch von Kunden oder Lieferanten? Damit Sie hier nicht den Überblick über Ihre Risiken verlieren und ungewollt in die Haftung schlittern, schaue ich für Sie nach den sogenannten Red Flags und kläre Sie hierüber auf. Ich berate Sie zu dem bei rechtlichen Fragestellungen, die bei Ihnen in der alltäglichen Praxis auftauchen. Mit meinem Beratungspaket können Sie alle Ihre rechtlichen Fragen und Probleme an mich auslagern. Und behalten dabei volle Kostenkontrolle.
In unserer externen Rechtsabteilung biete ich:
- Vertragsgestaltung/Überarbeitung AGB
- Überprüfung sämtlicher zu schließender Verträge auf Red Flags
- Unterstützung bei tgl. auftretenden rechtlichen Fragestellungen
- Unterstützung bei Fragen im kollektiven Arbeitsrecht
- Beratung/rechtliche Vertretung bei Verhandlungen ggü. Ihren Geschäftspartnern
Stundenhonorar Regelhonorar
Unser Stundenhonorar liegt für den Durchschnittsfall bei Unternehmen bei 300,00 € netto
(zzgl. Mwst.). In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern wir, ob der
Durchschnittssatz bei Ihnen angewendet werden kann, oder ob wir hiervon abweichen
müssen bzw. können.
Verbraucher werden nach RVG abgerechnet.
Die Bedingungen für eine externe Rechtsabteilung sind:
- Quartalsweise Kündigung
- minutengenaue Abrechnung
- Variable Nutzung der Stunden
innerhalb eines Quartals - Verfall der ungenutzten Stunden am Ende des Quartal
- monatliche Bezahlung im Voraus